Förderungen

Wir verweisen hierbei auf die Informationen der österreichischen Bundesregierung.

Photovoltaik-Förderaktionen und weitere Umweltförderungen in Österreich

Alles neu bei PV-Anlagen: So sieht die Förderung ab 2024 aus

Am 17. Oktober 2023 hat die Regierung im Rahmen der Budgetverhandlungen ein neues Konjunkturpaket vorgestellt, das ein ganzes Bündel an Maßnahmen für Erneuerbare Energien und Sanierungen beinhaltet. Um den Ausbau von Sonnenstrom in den nächsten Jahren weiter zu beschleunigen, soll das System nun vereinfacht werden: Für PV-Anlagen bis 35 kWp sowie Speicher soll die Umsatzsteuer entfallen – es sind keine weiteren Förderanträge mehr notwendig.

Die wichtigsten Informationen zu den Neuerungen:

Warum wird das System für PV-Anlagen geändert und welche Neuerungen gibt es?

Das Interesse an Photovoltaik ist ungebrochen groß – 2023 hat die Rekorde der Vorjahre nochmals übertroffen und in den ersten drei Fördercalls des Jahres konnten bereits über 140.000 Anträge für PV-Anlagen genehmigt werden.

Im bisherigen System mussten für die Förderung von Photovoltaikanlagen Anträge gestellt werden, was mit Aufwand für die Förderwerber:innen verbunden war.
Zukünftig sollen für kleine Photovoltaikanlagen steuerliche Ermäßigungen gelten: Geplant ist, dass ab 1. Jänner 2024 der Kauf von PV-Modulen bis 35 kWp, deren Zubehör sowie Speicher und die Installation von der Umsatzsteuer befreit sind, sofern die PV-Anlage auf oder in der Nähe von bestimmten Gebäuden betrieben wird (Gebäuden, die Wohnzwecken dienen, Gebäuden, die von Körperschaften öffentlichen Rechts genutzt werden oder Gebäuden, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen).

Für Anlagen, die von der Umsatzsteuerbefreiung nicht erfasst sind, kann im kommenden Jahr regulär über das EAG bei den nächsten Fördercalls der OeMAG ein Förderantrag gestellt werden.

Ab wann gelten die neuen Regelungen?

Die geplanten Änderungen sollen ab 1. Jänner 2024 gelten. Die Umsatzsteuerbefreiung soll  für die Jahre 2024 und 2025 gelten.

Ich habe eine Förderzusage aus den vergangen Photovoltaik-Fördercalls. Soll ich mit der Bestellung und Errichtung der Anlage warten?

Wer bereits eine Förderzusage erhalten hat, soll seine PV-Anlage wie geplant in Betrieb nehmen.

Hinweis

Die Regelungen zur geplanten Umsatzsteuerbefreiung auf PV-Anlagen werden derzeit ausgearbeitet. Diese werden auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen veröffentlicht, sobald die entsprechenden gesetzlichen Regelungen beschlossen wurden. Für weitere steuerrechtliche Fragen können Sie sich an das Bundesministerium für Finanzen (→ bmf.gv.at) wenden.

Das Servicebüro des Klimaschutzministeriums beantwortet weiterhin Fragen zur bisherigen Förderung (EAG Investförderung):
E-Mail: servicebuero@bmk.gv.at
Telefon: +43 (0) 800 21 53 59