Warum wird das System für PV-Anlagen geändert und welche Neuerungen gibt es?
Das Interesse an Photovoltaik ist ungebrochen groß – 2023 hat die Rekorde der Vorjahre nochmals übertroffen und in den ersten drei Fördercalls des Jahres konnten bereits über 140.000 Anträge für PV-Anlagen genehmigt werden.
Im bisherigen System mussten für die Förderung von Photovoltaikanlagen Anträge gestellt werden, was mit Aufwand für die Förderwerber:innen verbunden war.
Zukünftig sollen für kleine Photovoltaikanlagen steuerliche Ermäßigungen gelten: Geplant ist, dass ab 1. Jänner 2024 der Kauf von PV-Modulen bis 35 kWp, deren Zubehör sowie Speicher und die Installation von der Umsatzsteuer befreit sind, sofern die PV-Anlage auf oder in der Nähe von bestimmten Gebäuden betrieben wird (Gebäuden, die Wohnzwecken dienen, Gebäuden, die von Körperschaften öffentlichen Rechts genutzt werden oder Gebäuden, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen).
Für Anlagen, die von der Umsatzsteuerbefreiung nicht erfasst sind, kann im kommenden Jahr regulär über das EAG bei den nächsten Fördercalls der OeMAG ein Förderantrag gestellt werden.