Rechtliches
Wir verweisen hierbei auf die rechtlichen Rahmenbedingungen von Photovoltaic Austria.
Steuerliche Beurteilung von PV-Anlagen und Stromspeichern
Bei der Anschaffung und dem Betrieb von PV-Anlagen und Stromspeicher muss auch auf steuerliche Aspekte geachtet werden. Dies beinhaltet die Einkommensteuer, Umsatzsteuer und die Elektrizitätsabgabe.
Einkommensteuer:
Einkommensteuerbefreit sind Einkünfte natürlicher Personen aus der Einspeisung von bis zu 12.500 kWh elektrischer Energie aus PV-Anlagen, wenn die Anlage folgende Grenzen nicht überschreitet:
- Engpassleistung bis 35 kWp und
- Anschlussleistung bis 25 kWp (die für die Netznutzung an der Übergabestelle vertraglich vereinbarte Leistung).
Den gesamten Gesetzestext können Sie hier nachlesen: Einkommensteuergesetz 1988
Das Bundesministerium für Finanzen stellt nützliche Hinweise zur Einkommensteuer unter folgendem Link zur Verfügung: BMF
Weitere Informationen zur Einkommensteuer finden Sie in unserem Steuerleitfaden weiter unten.
Exkurs Elektrizitätsabgabe:
Mit 14. Februar 2022 kann es zu einer Überarbeitung des Elektrizitätsabgabegesetz. Im § 2 Abs. 4 heißt es nun, dass alle erneuerbaren Stromerzeuger von der Elektrizitätsabgabe auf selbst erzeugten und selbst verbrauchten Strom befreit sind.
Eine entsprechend angepasste UmsetzungsVO ist noch ausständig. Ob wie bisher für PV-Anlagen mit einem Selbstverbrauch des erzeugten PV-Stroms von über 25.000 kWh pro Jahr eine Anzeigenpflicht beim Finanzamt bzw. Aufzeichnungspflicht besteht, ist noch nicht geregelt. Leider gibt es auch seitens Finanzamt noch kein geeignetes Formular zur Erklärung. Diese kann jedoch formlos über FinanzOnline (unter dem Punkt sonstige Services / sonstige Anträge / sonstige Anbringen & Anfragen) übermittelt werden.
Alsbald die Dokumente vorliegen, informieren wir Sie an dieser Stelle umgehend. Weiter Details entnehmen Sie bitte den folgenden Dokumenten.
Links und Downloads zur Elektrizitätsabgabe:
◊ Die gesamte Rechtsvorschrift für Elektrizitätsabgabegesetz (§ 2 Steuerbefreiungen) finden Sie hier .
◊ Die Umsetzungsverordnung zum Elektrizitätsabgabegesetz finden Sie hier.
◊ Den Erlass zur Befreiung von der Elektrizitätsabgabe für mittels Photovoltaik selbst erzeugten und verbrauchten Strom finden Sie hier.Ein
Steuerleitfaden: Ratgeber für die Investition und den Betrieb von Photovoltaik-Anlagen
Wer in eine Photovoltaik-Anlage investiert, diese betreibt und den Strom selbst nutzt (Eigenstromverbrauch) oder diesen weiterverkauft, muss sich auch mit dem österreichischen Steuerrecht befassen. Durch die Investition, die Einnahmen aus dem Stromverkauf und/oder die Entnahme von selbst erzeugtem Strom für private Zwecke entsteht Einkommensteuerpflicht, aber auch die Frage der Umsatzsteuerpflicht ist zu klären.
In unserem vorliegenden Steuerleitfaden haben wir alles steuerlich Wissenswerte rund um die Investition und den Betrieb von PV-Anlagen und Stromspeicher kompakt zusammengefasst.
Anzeige und Genehmigungspflicht von PV-Anlagen
Im Vorfeld der Errichtung und dem Betrieb einer PV-Anlage sind unterschiedliche Bundes- und Landesgesetze zu beachten. In der vorliegenden Zusammenstellung sind folgende gesetzliche Vorgaben kompakt zusammengefasst:
Bundesgesetze:
- Gewerbeordnung,
- Luftfahrgesetz,
- Wasserrechtsgesetz und
- Wohnungseigentumsgesetz
Landesgesetze aller neun Bundesgesetze:
- Bauordnung,
- Raumplanungsgesetz,
- Elektrizitätsgesetz und
- Naturschutzgesetz
Weitere Gesetze sind nicht Bestandteil dieser Zusammenfassung. Je nach Standort und Ausgestaltung des Projekts ist zu prüfen, ob zusätzliche Bewilligungserfordernisse bestehen (z.B. nach Forst-, Agrar-, Straßen- oder Denkmalschutzrecht). Darüber hinaus sind weder Regelungen für Carports noch andere normative oder technische (Bau-)Normen enthalten.Die folgende Zusammenstellung basiert auf den jeweils gültigen Gesetzen zum Erscheinungsdatum.
Nutzungshinweis:Der Leitfaden ersetzt nicht den eigenständigen Blick in die betroffenen Gesetzesmaterien. Bitte entnehmen Sie den jeweiligen Gesetzen auch die detaillierten Anforderungen und Abläufe bspw. für die Anzeige oder Genehmigung der PV-Anlage.